Stadtpass
Details zur Dienstleistung
Für Inhaber des Stadtpasses werden vielfältige Ermäßigungen gewährt,
welche es sind, das erfahren sie aus dem rechts unter Downloads herunter ladbaren PDF-Dokument ("Liste der Unterstützer Stadtpass 2016-05") .
Außerdem finden Sie dort unter "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" weitere nützliche Informationen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.
Beziehen können den Stadtpass Personen, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
- Kriegsopferfürsorge
Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche einen Stadtpass
- deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) beziehen oder
- deren Erziehungsberechtigte die Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen bekommen
Der Bezug der Sozialleistungen muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden.