Ummeldung
Details zur Dienstleistung
Sie ziehen innerhalb von Gütersloh um? Auch wenn Sie innerhalb von Gütersloh eine neue Wohnung beziehen und die bisherige Wohnung aufgeben (umziehen), müssen Sie dies im Bürgerbüro innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der neuen Wohnung mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz). Der Vordruck "Anmeldung einer Wohnung" ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie ihn jedoch ausfüllen wollen erhalten Sie ihn kostenlos im Bürgerbüro oder als Formular-Download - s.u. Die Anmeldung ist von Ihnen persönlich oder einer von Ihnen beauftragten Person mit den angeführten Unterlagen im Bürgerbüro vorzunehmen.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, Wohngeberbescheinigung, Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressänderung (falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben)