Mobilität und Reisen
Parkausweis für behinderte Menschen
Der erste Parkausweis wird immer von der Kreisverwaltung Gütersloh - Abteilung Straßenverkehr – ausgestellt, nicht vom Bürgerbüro der Stadt Gütersloh. Sollte ein Parkausweis nicht vom Kreis Gütersloh übermittelt worden sein, liegen vermutlich die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor. Für Rückfragen steht Ihnen die Kreisverwaltung zur Verfügung