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Hundesteuer

Rechtssicheres Fachverfahren zur An-, Um- und Abmeldung von Hunden zur Steuer inkl. Onlinediensten und Individualisierungsmöglichkeiten.

Funktionsumfang

Überblick

  • Online-Dienste für An-, Um- und Abmeldungen
  • Vollständig integriertes Fachverfahren
  • Individuell anpassbar an kommunale Anforderungen

Steuerberechnung und Bescheid

  • Automatische Berechnung der Hundesteuer gemäß Satzung
  • Berücksichtigung gefährlicher Hunde und Steuerermäßigungen
  • Erstellung und digitale Versendung von Steuerbescheiden (Portal, E-Mail, Post)
  • Verwaltung von SEPA-Mandaten
  • Export offener Forderungen je Abrechnungsintervall (monatlich, quartalsweise, jährlich)

Fachliche Prüfungen und Aktenführung

  • Automatische Erkennung gefährlicher/großer Hunde
  • Mehrstufige Verifizierung durch Ordnungsamt
  • Verwaltung von Nachweisen (z. B. Wesenstest, Haltererlaubnis, Haftpflichtversicherung)
  • Digitale Hundeakte im DMS (automatisch erstellt und gepflegt)
  • Import von bestehenden Hunden

Zugriffsmanagement und Schnittstellen

  • Unterschiedliche Zugänge für Bürgerbüro, Ordnungsamt und Finanzabteilung
  • Anbindung an ePayment-Systeme, Kassensysteme, Dokumentenmanagementsysteme und Serviceportal

Interesse geweckt?

Sie möchten sich die Lösung näher anschauen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Weitere Details

Das optiGov Fachverfahren „Hundesteuer“ bietet eine vollständig digitale Lösung für die An-, Um- und Abmeldung von Hunden – inklusive intelligenter Steuerberechnung und automatisierter Verwaltungsprozesse. Bürgerinnen und Bürger erfassen ihre Daten bequem online. Im Hintergrund wird die Hundesteuer automatisch auf Basis der örtlichen Satzung berechnet – inklusive Sonderregelungen wie gefährliche Hunde oder Steuerermäßigungen.

Nachweise und SEPA-Mandate können direkt digital verwaltet werden. Das Ordnungsamt prüft die Angaben in einem mehrstufigen Verfahren, während parallel automatisch eine digitale Hundeakte im DMS angelegt und gepflegt wird. Der Versand der Hundesteuerbescheide erfolgt medienbruchfrei über das Portal, per E-Mail oder postalisch. Offene Forderungen werden auf Wunsch automatisiert ans Kassensystem übergeben – monatlich, quartalsweise oder jährlich.

Mit individuellen Zugriffsrechten für Sachbearbeitende, das Ordnungsamt und die Finanzabteilung sowie flexiblen Schnittstellen zu ePayment-, Kassen- und Dokumentenmanagementsystemen fügt sich das Fachverfahren nahtlos in bestehende Verwaltungsstrukturen ein. Auch ein Import bereits registrierter Hunde ist problemlos möglich.

So entsteht eine rundum effiziente, transparente und zukunftsfähige Lösung für die digitale Hundesteuerverwaltung.

Bildschirmfoto Fachverfahren
Bildschirmfoto Formular

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Wir klären mit Ihnen in einem Online-Meeting Ihre offenen Fragen und zeigen Ihnen die Funktionen und Möglichkeiten des Fachverfahrens. Wir erörtern mit Ihnen Integrationsmöglichkeiten und wie optiGov Sie bei der Digitalisierung Ihrer Verwaltung unterstützt.

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